Eine Teilkrone ist eine Art Zwischenform zwischen einem Inlay und einer Krone. Diese Form der Versorgung wird immer dann angewendet, wenn der Zahn für ein Inlay bereits zu stark zerstört ist, jedoch noch Anteile des Zahnes gesund sind und somit nicht entfernt werden müssen.
Indikationen (Anwendungsgebiete)
- Ersatz fehlender Zahnhartsubstanz
- verfärbte natürliche Kronen – nach Abwägung aller Alternativen wie Bleaching, Kompositfüllungen und Veneers
- multiple Füllungen
- Stützzonenaufbau
- Wiederherstellung der Kieferrelation
- Brückenpfeiler – abzuwägen ist die Versorgung des Pfeilers mit einer Vollkrone
Die Herstellung
Ist ein Zahn soweit kariös zerstört, dass die Versorgung mit einer Füllung die Restzahnsubstanz nicht mehr ausreichend stabilisieren kann, so muss der Zahn mit einer Teilkrone versorgt werden.
Bei der Herstellung eines Inlays sollte die Randstärke der Restzahnsubstanz mindestens zwei Millimeter betragen, um die Frakturgefahr (Bruchgefahr) möglichst gering zu halten. Ist dies nicht möglich, so ist es sinnvoll, zum Schutz vor Frakturen, eine Überkupplung der Höcker vorzunehmen und eine Teilkrone anzufertigen.
Dafür muss zunächst die kariöse Zahnhartsubstanz exkaviert (entfernt) werden und der Zahn mit einem adhäsiven Aufbau aus Kunststoff vorbereitet werden. Anschließend erfolgt die Teilkronenpräparation. Der im Anschluss an die Präparation genommene Abdruck wird zusammen mit einer Bissnahme und einem Gegenkieferabdruck in ein zahntechnisches Labor geschickt.
Im Zahnlabor wird die gewünschte Teilkrone angefertigt.
Ebenso ist die Herstellung chairside (unmittelbar beim Zahnarzt) mittels CAD/CAM-Technik möglich, wenn eine Vollkeramikteilkrone angefertigt werden soll.
Teilkronen können aus unterschiedlichen Materialien hergestellt werden:
- Nicht edle Legierungen – z. B. Eisen-, Kobald- oder Nickelbasislegierungen
- Edelmetalllegierungen – z. B. Goldbasislegierungen
- Metallkeramik – Keramik-verblendetes Metallgerüst aus EM (Edelmetall) oder NEM (Nichtedelmetall)
- Vollkeramik – chairside (direkt beim Zahnarzt) oder labside (laborgefertigt)
Eine Teilkrone mit Keramikverblendung besitzt einen Kern aus Metall, der mit Keramik überzogen wird. Vollkeramische Teilkronen werden komplett metallfrei hergestellt.
Die Keramik wird perfekt der individuellen Zahnfarbe angeglichen und macht die Teilkrone im Mund dadurch praktisch unsichtbar.
Neben der Ästhetik bietet eine Versorgung mit Keramik noch viele weitere Vorteile:
- biokompatibel (Körperverträglich)
- unübertreffliche Ästhetik
- löst keine Allergien aus
- farbstabil – verändert im Laufe der Zeit nicht die Farbe
- nutzt sich nur sehr langsam ab
- besitzt eine hohe chemische Widerstandsfähigkeit
Teilkronen aus herkömmlicher Keramik müssen adhäsiv eingesetzt werden. Dies ist nur bei absoluter Trockenlegung möglich. Oxidkeramiken wie das Zirkoniumdioxid können wie die metallbasierten Teilkronen mit Glasionomerzement (GIZ) oder Zink-Phosphat-Zement konventionell zementiert werden.
Kontraindikationen (Gegenanzeigen)
- Eine Kontraindikation für Teilkronen mit Keramikverblendung sowie für Vollkeramik-Teilkronen besteht bei Patienten mit Bruxismus (Zähneknirschen). In diesem Fall kann eine Gold- oder NEM-Teilkrone angefertigt werden.
Ihr Nutzen
Teilkronen sind immer dann sinnvoll, wenn noch gesunde Restzahnsubstanz vorhanden ist. Sie ermöglichen einen gegenüber einer Vollkrone geringeren Verlust an Zahnsubstanz. Wenn bei Inlaypräparationen nur eine ungenügende Restwandstärke bleibt, sollte auch hier eine Teilkrone angefertigt werden, um spätere Frakturen der schmalen Zahnwände von vorn herein zu vermeiden.
Keramikteilkronen sind in der Ästhetik unübertrefflich und werden von Außenstehenden nicht als Zahnersatz erkannt. Dies trägt dazu bei, dass Sie auch weiterhin selbstbewusst Ihr attraktives Lächeln präsentieren können.
Literatur- Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung/DGZ und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/DGZMK. Zahnfarbene Restaurationen aus Keramik: Inlays, Teilkronen und Veneers. zm 97, Nr. 17, 01.09.2007, Seite 70-73 (2007)
- Kern M. Luthardt R. Pospiech P. Pröbster L. Reich S. Tinschert J. Wolfart S. Wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW). Klinische Indikation von Kronen und Teilkronen (der geschädigte Zahn).(2008)










DocMedicus
Newsletter
DocMedicus Expertenrat



