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Interimsprothese

Eine Interimsprothese ist ein vorübergehender (provisorischer), herausnehmbarerer Zahnersatz. Sie wird zur Überbrückung des Zeitraumes bis zum Einsetzen der endgültigen Versorgung eingesetzt.

Werden beispielsweise mehrere Zähne im Unterkiefer gezogen, so besteht die Gefahr, dass sich die gegenüberliegenden Zähne im Oberkiefer verlängern oder sich die Nachbarzähne der gezogenen Zähne verlagern – die Folgen sind Zahnverlängerung, Zahnwanderung oder Zahnkippung. Um dies zu verhindern, muss eine Übergangsversorgung in Form einer Interimsprothese eingesetzt werden. Des Weiteren stellt die Interimsprothese die Kaufunktion und die Ästhetik wieder her.

Im Gegensatz zur Immediatprothese erfolgt die Abdrucknahme bei der Interimsprothese nach der Zahnextraktion.

Indikationen (Anwendungsbereiche)

  • Vorrübergehende Wiederherstellung der Kaufunktion, Phonetik und/oder Ästhetik nach Zahnextraktionen
  • Erhalten der vertikalen Kieferrelation
  • Verhindern psychischer Belastung  durch vorrübergehende Zahnlücken/Zahnlosigkeit
  • Verhindern von Zahnkippungen und Zahnwanderungen oder Elongationen (Herauswachsen eines Zahnes aus dem Knochen bei fehlender Gegenbezahnung)
  • Wundverband

Die Herstellung

Wurden Zähne entfernt, so kann nach etwa einer Woche die Abdrucknahme beider Kiefer beim Zahnarzt erfolgen.

Weiterhin muss eine Bissnahme angefertigt werden. Beides wird an ein zahntechnisches Labor geschickt. Dort werden zunächst Gipsmodelle der Kiefer angefertigt und mit Hilfe der Bissnahme einartikuliert (in einen Artikulator (künstlicher Kiefer) eingesetzt). Dies ermöglicht die Simulation von Kieferbewegungen.

Anhand der Modelle werden Klammern gebogen, die später die Prothese an den Restzähnen verankern.  Im nächsten Schritt wird die spätere Prothese in Wachs modelliert und anschließend in Kunststoff hergestellt.

Nach Ausarbeitung und Politur durch den Zahntechniker erfolgt das Einsetzen der Prothese. Der Zahnarzt überprüft den Sitz der Prothese und kann kleine Korrekturen vornehmen, beispielsweise Klammern enger oder weiter stellen, und gegebenenfalls Druckstellen entfernen.

Anschließend muss die Prothese regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls nachbearbeitet und unterfüttert werden, wenn sie durch Anpassungsvorgänge des Alveolarknochens (Kieferknochens) und das Abheilen der Extraktionswunden nicht mehr richtig sitzen sollte.

Die Prothese wird so lange getragen, bis der Knochen abgeheilt ist – in der Regel sind dies etwa drei bis sechs Monate.

Partielle Interimsprothesen sind kein dauerhafter Zahnersatz. Nach Abschluss der Wundheilung muss ein neuer, dauerhafter Zahnersatz angefertigt werden. Dabei kann es sich je nach Situation um eine Modellgussprothese, kombinierten Zahnersatz oder festsitzenden Zahnersatz wie Brücken oder Implantate handeln.

Totale Interimsprothesen können nach Umarbeitung und Unterfütterung als dauerhafter Zahnersatz getragen werden. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall möglich und muss individuell gehandhabt werden.

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Kunststoffallergien
  • Prothesenunverträglichkeiten

Ihr Nutzen

Die Interimsprothese stellt bis zur Eingliederung des endgültigen Zahnersatzes Funktion und Ästhetik wieder her, indem die fehlenden Zähne ersetzt werden.


L
iteratur

  1. Koeck B. (Hrsg.) Teilprothesen. 3. Aufl. Praxis der Zahnheilkunde Bd. 6. (1996)
  2. Pospiech, P. Die prophylaktisch orientierte Versorgung mit Teilprothesen. 1. Aufl. (2001)

     
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