Barrierefreiheit
Der DocMedicus Verlag setzt sich dafür ein, dass alle digitalen Inhalte und Angebote möglichst barrierefrei zugänglich sind. Als medizinischer Fachverlag mit umfangreichen Online-Ressourcen ist es uns ein Anliegen, Informationen für alle Nutzer ohne Einschränkungen nutzbar zu machen.
Unsere Website wird gemäß den aktuellen Anforderungen an barrierefreie digitale Inhalte weiterentwickelt. Dabei orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), um einen möglichst umfassenden und inklusiven Zugang zu gewährleisten.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.zahngesundheit-online.com/Barrierefreiheit/Barrierefreiheit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der BITV 2.0 werden derzeit noch nicht vollständig erfüllt. Einzelne Inhalte und Dokumente weisen noch Barrieren auf.
Dies betrifft insbesondere ältere PDF-Downloads, die vor 2025 veröffentlicht wurden. Seit 2025 neu eingestellte PDF-Dateien werden bevorzugt in barrierefreier Form bereitgestellt oder zeitnah durch barrierefreie Versionen ersetzt.
Kontinuierliche Verbesserung
Die Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote wird fortlaufend geprüft und verbessert. Hinweise aus der Nutzerschaft nehmen wir sehr ernst und beziehen sie in unsere Optimierungsprozesse ein. Wir freuen uns daher über jede Rückmeldung, die uns hilft, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Barrieren melden
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns bitte:
DocMedicus Verlag GmbH & Co. KG
Hannoversche Str. 24
31848 Bad Münder
Deutschland
Telefon: +49 (5042) 940 245
Telefax: +49 (5042) 940 248
E-Mail: info@docmedicusverlag.de
Homepage: https://www.docmedicusverlag.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG einleiten. Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit öffentlicher Stellen und deren digitaler Angebote.