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Modellgussprothese

Eine Modellgussprothese ist eine Form des herausnehmbaren Zahnersatzes. Es handelt sich um eine partielle Prothese (Teilprothese). Sie zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Basis aus einem gegossenen Metallgerüst besteht. Auf dieser Basis werden dann mit Hilfe von Kunststoff, der die Farbe des Zahnfleisches hat, die zu ersetzenden Zähne aufgestellt.
Eine Modellgussprothese kann zum Beispiel dann angefertigt werden, wenn die hinteren Backenzähne fehlen, so dass eine Brücke nicht mehr möglich ist.


Ihren Namen erhielt diese Prothese, da das Metall direkt auf einem Modell der Kiefer gegossen wird.
Im Unterkiefer sind die Prothesenanteile durch einen Bügel, der unter der Zunge verläuft Sublingualbügelmiteinander verbunden.
Im Oberkiefer verläuft der Bügel am Gaumen entlang Transversalbügel. Die Breite des Bügels richtet sich hierbei danach, wie viele Zähne ersetzt werden müssen. Je weniger Zähne, desto schmaler kann der Bügel gestaltet werden. Müssen viele Zähne ersetzt werden, muss mitunter eine Platte anstelle des Bügels verwendet werden, um der Prothese genügend Stabilität zu verleihen.

Die Prothese wird über Klammern, die zusammen mit der Prothesenbasis in einem Stück gegossen werden, auf den Zähnen abgestützt, damit sie festen Halt hat und den Belastungen beim Kauen und Sprechen standhalten kann. Diese Klammern sind sehr stabil und bewirken, dass die Prothese auf den Zähnen und nicht auf dem Kiefer abgestützt wird. Dies ist wichtig, da die Zähne so den Belastungen im Mund besser standhalten können. Wird der Kiefer zu stark unnatürlich belastet, bildet er sich schneller zurück (Kieferkammatrophie). Dies würde zur Folge habe, dass die Prothese mit der Zeit nicht mehr passt und erneuert werden muss.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Teilbezahnter Kiefer:
    - Kennedy Klasse III (unterbrochene Zahnreihe, zahnbegrenzte Lücken)
    - Kennedy Klasse II 1 (einseitig verkürzte Zahnreihe mit zusätzlicher Unterbrechung)
    - Kennedy Klasse I (beidseitig verkürzte Zahnreihe, keine zusätzliche Unterbrechung)
  • Gesunde, lückenbegrenzende Zähne
  • Parodontal ungünstige Verhältnisse für festsitzenden Zahnersatz
  • Wiederherstellung von Phonetik und Ästhetik

Die Herstellung

Sollen fehlende Zähne durch eine Modellgussprothese ersetzt werden, so muss der Zahnarzt zunächst planen, auf welchen Restzähnen die Prothese abgestützt werden soll. Das heißt, der Zahnarzt legt die Lage der späteren Klammern fest. Anschließend wird in die Zähne, die später mit einer Klammer versehen werden, eine kleine okklusale (auf der Kaufläche liegende) Auflage eingeschliffen. Dies ist nötig, da die Klammern sonst in der Okklusion (beim Zusammenbeißen) stören würden. Zahnform und Farbe der Ersatzzähne werden zusammen mit dem Patienten ausgesucht.

Anschließend muss ein Abdruck der Kiefer genommen werden. Sind Stützzonen aufgelöst, muss eine Kieferrelationsbestimmung erfolgen, damit die Prothesen später korrekt passen. Im zahntechnischen Labor werden dann Gipsmodelle der Kiefer angefertigt. Die Modelle werden vermessen, die Lage der Klammern wird festgelegt und eine gemeinsame Einschubrichtung muss bestimmt werden. Der Verlauf der Metallbasis wird eingezeichnet. Unter sich gehende Bereiche müssen ausgeblockt werden. Im Bereich der späteren Prothesensättel muss als Platzhalter für den Kunststoff Vorbereitungswachs aufgetragen werden. Anschließend werden die Plattengrenzen radiert (eingeritzt).

Die so vorbereiteten Meister-Modelle werden anschließend doubliert. Dazu wird Gel oder Silikon verwendet. Dabei entsteht eine Hohlform, die dann mit Einbettmasse ausgegossen wird. Das hierbei entstandene Modell wird als Einbettmassemodell bezeichnet. Auf diesen Modellen wird zunächst mit Hilfe von Wachsfertigteilen das spätere Modellgussgerüst in Wachs hergestellt.

An diese Wachsmodellation werden Gusskanäle aus Wachs angebracht. Anschließend wird das Modell in eine Gußmuffel eingebettet. In einem heißen Ofen wird das Wachs geschmolzen. Dabei entstehen Hohlräume, die dann mit flüssigem Metall ausgefüllt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Kobalt-Chrom-Molybdän-Legierung.

Das so gegossene Metallgerüst wird anschließend von den Gusskanälen getrennt, ausgearbeitet und poliert.
Im Anschluss er
folgt die erste Einprobe beim Zahnarzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Gerüst spannungsfrei sitzt, die Einschubrichtung korrekt ist und die Auflagen nicht in der Okklusion (Zusammenbiss der Zähne) stören.

Nach erfolgter Gerüsteinprobe werden die Ersatzzähne auf einer Wachsbasis aufgestellt. Es erfolgt eine erneute Einprobe der Wachsmodellation beim Zahnarzt. Nun kann auch die Ästhetik sowie die korrekte Okklusion überprüft werden. Der Zahnarzt kann gegebenenfalls kleine Korrekturen durchführen. Sind Patient und Behandler zufrieden, wird die Prothese im Labor fertiggestellt, indem die Wachssättel mit den darin aufgestellten Prothesenzähnen in Kunststoff überführt werden. Die Sättel werden ausgearbeitet und poliert. Nun kann die fertige Modellgussprothese eingesetzt werden.

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Änderung der Kieferrelation
  • Wenige Restzähne in ungünstiger Verteilung z. B. nur ein Zahn in einem Kiefer oder zwei nebeneinander stehende Zähne
  • Fehlende unter sich gehende Bereiche zur Verankerung der Halteklammern

Ihr Nutzen

Eine Modellgussprothese ersetzt fehlende Zähne und stellt die Kaufunktion wieder her. Die gesunden Zähne müssen kaum beschliffen werden und werden somit geschont.  

Literatur

  1. Caesar H. H. Die Ausbildung zum Zahntechniker. Bd. 1 Grundlagen für die praktische Tätigkeit. 1. Aufl. (1996)
  2. Koeck B. Teilprothesen. Praxis der Zahnheilkunde Bd. 6, 3. Aufl. (1996)
  3. Marxkors R. Stellungnahme der DGZMK. Stellenwert der klammerverankerten Modellgussprothese. DZZ 53 (98) (1997)
  4. Storzt P. Gloeckner G. Durchgebissen – Ein Weg durch die praktische Prüfung im Zahntechnikerhandwerk. 1. Aufl. (2003)

     
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