Symptome – Beschwerden
Röntgenologisch zeigt sich nach abgeschlossener Wurzelkanalbehandlung ein sich neu bildender apikaler osteolytischer Befund (Befund, der mit Knochenauflösung im Wurzelspitzenbereich einhergeht), eine sogenannte Aufhellung. Möglich ist auch eine bei Legen der Wurzelfüllung existierende Aufhellung, die sich im Rahmen der Röntgenverlaufskontrollen innerhalb von vier Jahren nicht bessert oder an Größe zunimmt. Die Osteolyse (Auflösung von Knochengewebe) kann, muss aber nicht zwingend, mit Beschwerden einhergehen.
Klinische Merkmale sind:
- Perkussionsdolenz (Klopfempfindlichkeit)
- Aufbissempfindlichkeit des betroffenen Zahnes
- Bei fortschreitender Ausdehnung der die Wurzel umgebenden Entzündung
kann es zusätzlich kommen zu:
- Druckdolenz (Druckschmerz) des Zahnfleischs vestibulär (im Mundvorhof, zwischen Lippen bzw. Wange und Zähnen) oder oral (im Mundinneren)
- Ausbildung einer Fistel oder einer Weichteilschwellung in Wurzelnähe
Diagnostik
Die Diagnose wird durch die klinische und röntgenologische Untersuchung auf oben genannte Symptome und Merkmale hin gestellt.
Therapie
Im Rahmen der Revision wird zunächst die alte Wurzelkanalfüllung möglichst vollständig entfernt. Im Anschluss werden die Wurzelkanäle möglichst erweitert, um das kanalwandnahe infizierte Dentin zu beseitigen. Gleichzeitig erfolgt die gründliche Desinfektion mit Spüllösungen. Werden im Rahmen der Revisionsbehandlung zusätzliche Kanäle aufgefunden, die der Grund für den Misserfolg der vorangegangenen Behandlung sein können, so werden diese ebenfalls aufbereitet und, nachdem der Zahn beschwerdefrei geworden ist, mit einer Wurzelkanalfüllung versehen.
Ziel der Therapie ist es, einen keimfreien, bakteriendichten Verschluss des Wurzelkanalsystems wiederherzustellen und damit klinische und röntgenologische Symptomfreiheit zu erreichen.
Indikationen (Anwendungsgebiete)
Die Indikation zur Revision einer Wurzelfüllung kann sich aus den oben angeführten klinischen und röntgenologischen Befunden ergeben, aber auch durch folgende prophylaktische Überlegungen bedingt sein:
- Wenn eine Wurzelfüllung längere Zeit dem Milieu der bakteriell besiedelten Mundhöhle ausgesetzt war, so z. B. bei Verlust einer Füllung oder Krone, muss man davon ausgehen, dass der Wurzelkanal entlang der Grenzlinie zwischen Kanalfüllung und Kanalwand wieder bakteriell kontaminiert (verunreinigt) wurde.
- Wird ein endodontisch versorgter (mit Wurzelkanalfüllung versorgter) Zahn in eine umfangreiche Planung für Zahnersatz einbezogen, wird idealerweise auch eine schon länger liegende, beschwerdefreie, aber röntgenologisch mangelhafte Wurzelkanalfüllung im Vorfeld revidiert, um optimale Voraussetzungen für die Verweildauer des aufwändigen Zahnersatzes zu schaffen.
- Sollte die Indikation zu einer Wurzelspitzenresektion eines schon länger wurzelgefüllten Zahnes vorliegen, so ist auch hier idealerweise der Versuch einer Revision vorzunehmen, um die Erfolgsaussichten der Wurzelspitzenresektion zu verbessern.
Das Verfahren
Die Revision kann sich abhängig vom verwendeten Wurzelfüllungsmaterial, der Kanalbiegung so wie der Länge und dem aufbereiteten Durchmesser des Kanals unterschiedlich schwierig gestalten.
- Erwärmen und Entfernen der Guttaperchfüllung im kronennahen Bereich mit heißer Sonde
- Entfernen der folgenden max. 5 mm der Füllung, z. B. mit Gates-Glidden-Bohrer
- Einbringen eines Lösungsmittels, z. B. Eukalyptol, zum Erweichen der Guttapercha – aber kontraindiziert (nicht angezeigt) bei schlecht verdichteter oder überfüllter (über die Wurzelspitze hinausragender) Guttaperchafüllung
- Hilfreich kann auch das Einbringen eines Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA)-Gels sein
- Entfernen der restlichen Füllung mit Feilen, z. B. Hedström und/oder Nickel-Titan
- Hat man sich der apikalen Konstriktion (physiologische Wurzelspitze; verengte Stelle an der Wurzelspitze) auf 2 mm genähert, erfolgt das wechselweise Spülen mit 5%igem Natriumhypochlorit und 0,2%igem Chlorhexidin; letzteres im Unterschied zu einer erstmalig erfolgenden Wurzelkanalbehandlung, da bei einer Revision sehr wahrscheinlich die Besiedelung mit Enterococcus faecalis zu erwarten ist.
- Danach vollständige Aufbereitung bis zur apikalen Konstriktion
- Calciumhydroxid als medikamentöse Einlage für etwa vier Wochen; währenddessen speicheldichter Verschluss
- danach abschließende Wurzelkanalfüllung und bakteriendichte Weiterversorgung
Kontraindikationen (Gegenanzeigen)
Zur Entscheidung gegen einen Revisionsversuch können z. B. folgende Kriterien beitragen:
- Der wurzelgefüllte Zahn ist mit Zahnersatz (Stift, Krone, Brücke) versorgt und die Wurzelfüllung dadurch nicht einer orthograden Aufbereitung (Aufbereitung von der Mundhöhle aus über den Wurzelkanal) zugänglich, ohne den Zahnersatz zu zerstören.
- Aufgrund der Vorbehandlung und/oder des Röntgenbefunds ist einer Verbesserung der Wurzelfüllung nicht zu erwarten, z. B. bedingt durch starke Wurzelkrümmung, eingeschränkte Mundöffnung oder Obliteration (Verwachsung durch dentinartige Hartsubstanz) des Wurzelkanals.
- Es ist schon ein Revisionsversuch erfolgt.
- Der Zahn ist auf Grund seines parodontalen Zustands nicht mehr erhaltungswürdig.
- Das weitere Versorgungskonzept duldet keine prognostisch fragwürdigen Zähne.
- Der Zustand der Zahnhartsubstanz lässt eine nachfolgende zahnerhaltende Versorgung nicht mehr zu.
Literatur
- Leitlinie Wurzelspitzenresektion; DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) 2008
- Gängler, P.; Hoffmann, Th.; Willershausen, B.; Schwenzer,
N.; Ehrenfeld, M.
Zahn-Mund-Kieferheilkunde. Konservierende Zahnheilkunde und Parodontologie; Thieme Verlag 2005










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