Kunststoff-Inlay

Bei Kunststoff-Inlays handelt es sich um Zahnfüllungen, die bevorzugt indirekt (außerhalb des Mundes) hergestellt und mit speziellen, auf das Kunststoffmaterial abgestimmten Befestigungsmaterialien in den zuvor in bestimmter Technik präparierten (beschliffenen) Zahn eingesetzt werden. Die räumliche Ausdehnung der Präparation ist beim Inlay okklusal (auf der Kaufläche) auf den Bereich der Fissuren (Grübchen im Kauflächenrelief der Seitenzähne) begrenzt; eher selten nimmt es allerdings nur  die Okklusalfläche ein, in der Regel umfasst es zusätzlich einen oder beide Approximalraumflächen (Zahnzwischenraumflächen). Der Übergang zum Onlay, das bis zu den Höckerspitzen der Kauflächen reicht, ist als fließend anzusehen.

Bezüglich der Materialeigenschaften wird der  Begriff Kunststoff-Inlay vereinfachend verwendet; es handelt in der Regel um Komposit-Kunststoffe auf der Basis von Methylmethacrylat bzw. dessen zur Verbesserung der Materialeigenschaften weiterentwickelten chemischen Abkömmlingen. Des Weiteren sind Füllstoffe in das Basismaterial eingelassen. Die guten mechanischen Eigenschaften der Feinkornhybrid-Komposite haben bewirkt, dass sie sich zur Herstellung von Kunststoff-Inlays durchgesetzt haben.
Die chemische Aushärtung des Basismaterials kann durch Zugabe von entsprechenden Initiatoren (Auslösern der chemischen Reaktion) sowohl chemisch als auch durch Licht initiiert werden.

Komposite kommen auch in der direkten Füllungstechnik häufig zur Anwendung; allerdings sind die Ausarbeitungsmöglichkeiten für das Material unter Laborbedingungen besser. Dazu gehört ein höherer Grad der Polymerisation und somit ein geringerer Gehalt an Restmonomer (Monomere: Einzelbestandteile, aus denen durch Zusammenlagerung die größeren makromolekularen Verbindungen, die Polymere, entstehen). Daraus ergeben sich im Vergleich zur direkt hergestellten Kunststofffüllung die deutlich überlegenen Materialeigenschaften des Kunststoff-Inlays.

Das Kunststoff-Inlay ist im direkten Vergleich zum Keramik-Inlay zu betrachten. Bis auf wenige Indikationen findet letzteres häufiger Anwendung, weil Keramik biologisch inert ist (keine Reaktionen des Organismus auslöst) und somit das Material mit der größten Biokompatibilität ist.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

Die Indikation zum Kunststoff-Inlay ergibt sich:

  • zum einen aus dem Wunsch des Patienten nach zahnfarbener Ästhetik,
  • zum anderem aus dem Zerstörungsgrad des zu behandelnden Zahns. Während bei kleinen bis mittleren Defekten die Anwendung der direkten Füllungstechnik sinnvoll ist, um Zahnsubstanz schonend zu arbeiten, ist bei mittleren bis großen Defekten die Versorgung mit einem Inlay das Mittel der Wahl, wobei eine Inlayversorgung einen größeren Zeitaufwand und erhebliche finanzielle Mehrkosten für den Patienten mit sich bringt und deshalb bisweilen Kompromisse zugunsten einer direkten Füllungstherapie eingegangen werden müssen.

Aus diesen grundsätzlichen und anderen Überlegungen lassen sich folgende Indikationen ableiten:

  • Zahnsubstanzdefekte mittleren bis großen Umfangs im Bereich der Okklusal- und Approximalflächen (Kau- und Zahnzwischenraumflächen) ohne Höckerbeteiligung;
  • größere Läsionen, die mit der direkten Füllungstechnik nur schwierig zu versorgen sind;
  • Wunsch nach ästhetischer farbstabiler zahnfarbener Versorgung;
  • als Alternative zum zahnfarbenen Keramikinlay, wobei dieses eine größere Mikrohärte aufweist und somit hinsichtlich der Abrasion (des Abriebs) weniger Antagonisten schonend ist (die in Kontakt tretenden Zähne des Gegenkiefers weniger schont); bei Bruxismus (unwillkürliches Knirschen und Pressen) ist daher ein Kunststoffinlay eher als ein Keramik-Inlay in Erwägung zu ziehen.
  • zur Versorgung von Patienten, bei denen im Vorfeld zu befürchten ist, dass sie bei Keramikmaterial empfindlich auf dessen härteren Aufbiss reagieren könnten;
  • leichte Kostenersparnis im zahntechnischen Bereich im Vergleich zum Keramik-Inlay;
  • sehr seltene nachgewiesene Goldunverträglichkeit;
  • nachgewiesene Amalgamunverträglichkeit.

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Die geforderte Schichtdicke im okklusalen Bereich kann bei jugendlichen Patienten zu entzündlichen Reaktionen der Pulpa (Zahnmark oder Zahnnerv) führen;
  • mangelnde häusliche Zahnpflege, denn  Bakterien haben eine gewisse Affinität zum Befestigungskomposit und wachsen dadurch im Bereich um die Befestigungsfuge;
  • zirkuläre (den Zahn ringförmig umgebende) Entkalkung als Folge mangelnder Mundhygiene; hier ist eine Krone indiziert;
  • allergische Unverträglichkeitsreaktionen auf das nicht zu vermeidende Restmonomer sowohl im Inlay- als auch im Befestigungsmaterial; dies sollte bei Verdacht im Vorfeld der Behandlung vom Allergologen ausgeschlossen werden;
  • die adhäsive Befestigungstechnik erzwingt eine angemessene Trockenlegung, die das Eindringen von Speichel und Blut in die zur Inlayzementierung vorbereitete Kavität sicher verhindert; sollte dies auf Grund der approximalen Präparationstiefe (beschliffenen Zahngrenze im Zahnzwischenraum) unmöglich sein, muss auf eine konventionell zementierte Goldversorgung ausgewichen werden;
  • endodontisch behandelte (wurzelbehandelte) Zähne sollten auf Grund der größeren Gefahr für Randspaltbildung trotz ansonsten gegebener Indikation zum Inlay tendenziell eher mit einer Teilkrone versorgt werden.

Das Verfahren

Anders als bei der direkten Füllungstherapie gliedert sich die Versorgung mit indirekt (außerhalb des Mundes) hergestellten Füllungen in zwei Behandlungssitzungen, es sei denn, es handelt sich um einzeitig chairside (am Behandlungsstuhl) mit dem CAD-CAM-Verfahren gefräste Keramikversorgungen. Nach diesem Verfahren hergestellte Kunststoff-Inlays sind in Europa nicht verbreitet.

1. Sitzung:

  • Exkavation (Kariesentfernung) und nötigenfalls Legen einer Aufbaufüllung zum Substanzausgleich;
  • Präparation (Beschleifen des Zahns):
  • jede Präparation muss prinzipiell so Zahngewebe schonend wie möglich  bei ausreichender Wasserkühlung und geringstmöglichem Substanzabtrag erfolgen;
  • die Präparationswinkel müssen so gewählt werden, dass das zukünftige Inlay sich, ohne zu klemmen oder unterschnittige Bereiche unversorgt zu lassen, vom Zahn entfernen bzw. sich auf ihn schieben lässt. Dies wird durch einen in Abzugsrichtung leicht divergierenden Präparationswinkel erreicht.
  • okklusaler Substanzabtrag (im Kauflächenbereich): mindestens 2 mm;
  • approximale Präparation (im Zahnzwischenraumbereich): leicht divergierend kastenförmig; hier werden auch Schallpräparationsansätze anstelle rotierender Instrumente verwendet;
  • der Approximalkontakt (Kontakt zum Nachbarzahn) muss sich im Bereich des Inlays befinden, nicht im Zahnsubstanzbereich;
  • Abformung; sie dient dem zahntechnischen Labor zur Herstellung eines Arbeitsmodells in originalgetreuen Dimensionen;
  • eugenolfrei eingesetztes Provisorium (Übergangsversorgung, die mit nelkenölfreiem Zement befestigt wird,) zum Schutz der Präparationsgrenzen und zum Verhindern von Zahnwanderungsbewegungen. Eugenol (Nelkenöl) inhibiert (verhindert) die Aushärtung des endgültigen adhäsiven Zements.

2. Sitzung:

  • Kontrolle des im zahntechnischen Labor hergestellten Inlays;
  • Kofferdamanlage zum Schutz vor Speichelzutritt und vor Verschlucken oder Aspiration (Einatmen) des Inlays;
  • Reinigen der Kavität (des beschliffenen Defekts);
  • Einprobe des Inlays, ggf. unter Zuhilfenahme von dünnfließendem Silikon zum Auffinden von die Innenpassung störenden Stellen;
  • Kontrolle des Approximalkontakts;
  • Vorbereitung des Zahns für die adhäsive Befestigung: Konditionierung der Schmelzränder für 30-60 Sek. mit 35%igem Phosphorsäuregel; Dentinätzung für 15 Sek., anschließend Auftragen eines Dentinhaftvermittlers auf das nur vorsichtig getrocknete – nicht ausgetrocknete! – Dentin;
  • Vorbereitung des Inlays: Reinigen und Silanisieren der Unterfläche;
  • Einsetzen des Inlays in adhäsiver Technik mit einem vorzugsweise dualhärtenden (sowohl lichtinitiiert als auch chemisch härtenden) und hochviskösen Befestigungskomposit; Zementüberschussentfernung  vor  der Lichthärtung! Eine ausreichende Polymerisationszeit von beispielsweise 60 Sek. muss eingehalten werden.
  • Kontrolle und Korrektur von Okklusion und Artikulation (Schlussbiss und Kaubewegungen);
  • Ausarbeiten der Ränder mit feinstkörnigen Polierdiamanten und Gummipolierern;
  • Fluoridierung.

Mögliche Komplikationen

Schwierigkeiten können sich auf Grund der Vielzahl an Zwischenschritten des Verfahrens ergeben, so beispielsweise:

  • bei der Präparation des leicht divergierenden Abzugswinkels aus Gründen der Zugänglichkeit wie Mundöffnung oder Raumeinschränkungen an den hinteren Backenzähnen bukkal (zur Wange hin);
  • bei jugendlichen Zähnen durch die eingeschränkte Möglichkeit zum Hartsubstanzabtrag auf Grund der noch großen Ausdehnung der Pulpa (des Zahnmarks);
  • Inlayfraktur (Bruch) auf Grund zu sparsam gewählter okklusaler Materialstärke oder Okklusionskontrolle vor dem Zementieren;
  • mangelnde Trockenlegung während des Befestigens, dadurch Randundichtigkeiten mit nachfolgend schmerzhaften Sensationen und mittelfristig Randkaries.

Literatur

  1. Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: Präparationstechnik als Grundlage der Qualitätssicherung; Wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK 12/1998
  2. Keramik-Inlays und Veneers. Stellungnahme der DGZMK 02/01
  3. Zahnfarbene Restaurationen aus Keramik: Inlays, Teilkronen und Veneers. Stellungnahme der DGZMK 09/07
  4. Direkte Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich – Indikation und Lebensdauer. Stellungnahme der DGZMK 07/05
  5. Zahnfarbene Restaurationen aus Keramik: Inlays, Teilkronen und Veneers. Stellungnahme der DGZMK 09/07
  6. Gängler P, Hoffmann T, Willershausen B, Schwenzer N, Ehrenfeld M: Zahn- Mund- und Kieferheilkunde. Konservierende Zahnheilkunde und Parodontologie. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2005

Leitlinien

  1. S1-Leitlinie: Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich. (AWMF-Registernummer: 083 - 028), Oktober 2016 Kurzfassung Langfassung

     
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